Dauergrabpflege

Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?

Ein Dauergrabpflegevertrag wird zwischen Auftraggeber und Friedhofgärtner unter Mitwirkung einer Genossenschaft für eine bestimmte Zeitdauer- mindestens zehn Jahre, in der Regel aber die gesamte Ruhefrist abgeschlossen.

Vorteile des Dauergrabpflegevertrages:

Die Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gewährleistet. Die Genossenschaft übertragt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist ( z. B. Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners oder die Pflegeleistung entspricht nicht den Vereinbarungen). Die Genossenschaft überwacht die festgesetzten Leistungen der Friedhofsgärtner durch regelmäßige Überprüfung der Grabstätte.

Die Grabgestaltung - Ein Siegelbild der Seele

Ein Grab ist nicht nur letzte Ruhestätte, sondern vor allem auch Zeichen lebendiger Erinnerung. Ort des Zwiegesprächs mit Angehörigen und Freunden, lange über den Tod hinaus. Dabei ist die Grabgestaltung in ihrer Gesamtheit sichtbarer Ausdruck für unvergängliche Wertschätzung und die enge Verbindung zum Verstorbenen.

Leben braucht Erinnerung

„Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.“
Immanuel Kant

Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Was aber geschieht, wenn man sich um die Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern kann – weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht mehr zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab?
Für diese Fälle können Sie vorsorgen: mit der Dauergrabpflege. Dieses spezielle Serviceangebot Ihres Friedhofsgärtners können Sie flexibel nach Ihren individuellen Wünschen gestalten. Ein Vertrag über Dauergrabpflege gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes.

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